Gegendarstellungen

02. Februar 2017
Klarstellung über Aussagen des geschäftsführenden Vorstand gegen die neue Modellfliegergruppe Bexbach e.V. und warum Mitglieder 2016 den Aero Club Bexbach e.V. unabhängig von der Grundstücksangelegenheit verlassen haben.

 

 

An Herrn
Bürgermeister Thomas Leis
Rathaus I
Rathausstr. 68
66450 Bexbach

Bexbach ohne Flugplatz?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Flugbetrieb auf dem Bexbacher Flugplatz musste eingestellt werden, weil die neue Besitzerin eines 8 m (!) breiten Streifens der Landebahn dem Aero-Club Bexbach den Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages oder die Übertragung des Grundstücks an den Verein aus nicht erklärten Gründen verweigert. Der Verein braucht jedoch Planungssicherheit. Da eine gerichtliche Klärung Jahre dauern kann, ist die Zukunft des Flugplatzstandortes Bexbach dauerhaft in Frage gestellt.

Das wäre mehr als bedauerlich.

Der Flugplatz gehört zu Bexbach, er gibt der Stadt ein besonderes Flair: Zusammen mit dem Bergbaumuseum und dem angrenzenden Blumengarten trägt der Sportflugbetrieb seit Jahrzehnten dazu bei, dass diese Stadt gleichzeitig ein Ort der Tradition, der Entspannung und der interessanten sportlichen Aktivität ist.
Es kann nicht angehen, dass jemand willkürlich der Stadt und ihren Bürgern einen solchen Verlust an Lebensfreude und Ansehen bereitet.
Ich bitte Sie, den Bürgermeister der Stadt, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Flugbetrieb in Bexbach so bald wie möglich wieder aufgenommen werden kann.

Kommentar:

 

Der 1. Vorsitzende behauptete in der Fliegerversammlung am 25. November 2016, dass er von den Verkaufsabsichten des ehemaligen Grundstückseigentümers nichts gewusst hatte.

Am 17. Mai 2017 wurde mit dem ehemaligen Grundstückseigentümer, dem Geschäftsführenden Vorstand und mir im Clubheim des Aero Club Bexbach ein Treffen, für ein Gespräch zur Klarstellung dieser Angelegenheit, vereinbart.
Zu diesem Treffen ist der Geschäftsführende Vorstand nicht erschienen.
Daraufhin hat der ehemalige Grundstückbesitzer uns, den für das Treffen Eingeladenen Parteien, die Stellungnahme zum Grundstückverkauf per Post zugeschickt.

Kurze Darstellung Grundstückeigentümerin / Angebote Pachtverträge

da das Angebot vom 13. Januar 2017 über einen Zweijahres-Pachtvertrag (60 Jahre gab es nur mündliche oder Einjahres-Verträge) nicht angenommen wurde und ein offener Brief verfasst wurde bot ich dem Aero Club Bexbach e.V. trotz allem am 04. Februar erneut einen Pachtvertrag an. Dieser wurde abgelehnt.

Die Gründer des Aero Club Bexbach e.V. Herr xxxxxxxxxx und Herr xxxxxx versuchten es erneut am 7. März 2017 in der Vorstandssitzung einen Pachtvertrag über ein oder zwei Jahre zwischen Aero Club Bexbach und xxxxxxxxx zu vermitteln.
Dies wurde wieder vom Vorstand des Aero Club Bexbach e.V abgelehnt.