Detaillierte Informationen

 

Luftaufsichtsrechtliche Verfügung vom 07. Juli 2017

Sonderlandeplatz Neunkirchen – Bexbach (EDRX)

BIS  JETZT WURDEN DIE KÜNDIGUNGEN VOM AERO CLUB BEXBACH e.V  NOCH NICHT BESTÄTIGT.

 

 

 

 

 

 

 

Flurbereinigungsverfahren / Enteignung

Der Aeroclub Bexbach beantragte bei der Stadt Bexbach ein Flurbereinigungsverfahren für den Flugplatz.

Obwohl der 1. Vorsitzende :

  1. Schon 2013 gewusst hatte, dass das Grundstück zum Verkauf steht.
  2. Mehrmals einen Pachtvertrag angeboten bekommen hatte, zu den gleichen Bedingungen des seit 60 Jahren bestehenden Pachtvertrages (zur Klarstellung: keine aktuelle Pachterhöhung – und bereits der Altvertrag beinhaltete eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung).

Forderungen des 1. Vorsitzenden, wegen „Planungssicherheit“

 (Gibt es so etwas wie «Planungssicherheit»?   Das Leben ist bekanntlich voller Überraschungen. Dass  sicher geglaubte Rahmenbedingungen sich ändern,  Kredite mit langer Laufzeit mögen zwar dazu beitragen, ein Geschäft stabiler auszurichten zu können, doch Restrisiken bleiben immer. Wer glaubt, alles sei planbar, gibt sich einer Illusion hin. Bei dem Rufe nach «Planungssicherheit» stellt sich eher die Frage, ob es gewisse Personen mit dem Planen nicht übertreiben).

Forderung  des Geschäftsführenden Vorstandes, Aeroclub Bexbach.

  1. Pachtvertrag
  • Pachtzeit 10 Jahre und verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um 5 weitere Jahre.
  • Pachtzins beträgt 336,30 €.
  • Änderungen des Pachtzinses bedürfen, sofern nicht im gegenseitigen Einvernehmen, eine Kündigung von 5 Jahren.
  • Unterverpachtung                                                                                                                                                                                                                Der Verpächter gestattet dem Pächter eine Unterverpachtung der zum Flurbetrieb nicht benötigten Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung
  1. Alternativ: zu einem ortsüblichen Preis zu Verkaufen
  2. Alternativ: als Sachspende in den Verein einbringen (Grundstück schenken)
  3. Alternativ: Den über den Flugplatz verlaufenden Teil des Grundstücks gegen vereinseigenes Gelände, zu tauschen.

Sollte ich nicht einsichtig werden, wird dies persönliche und geschäftliche Auswirkungen für mich haben.

Dies sehe ich als Drohung und Erpressung an.

 

 

 

 

E-Mail 08. Mai 2017 Geschäftsführender Vorstand Aero Club Bexbach

e.V.

Betreff: Wichtige Information des Vorstandes an alle Mitglieder und Freunde

An alle Mitglieder und Freunde des Aero-Club Bexbach e. V.

Liebe Fliegerfreunde,

leider gibt es in der Grundstücksangelegenheit xxxxxxxxxxx keine positiven Nachrichten. Nach der Kündigung des Pachtvertrages und des anwaltlich ausgesprochenen Betretungsverbotes hat die Grundstückseigentümerin zunächst ohne Erfolg das Ansinnen verfolgt, den Rücktritt oder die Abwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des Aero-Club Bexbach e. V. dadurch zu erzwingen, dass sie einen neuen Pachtvertrag von einem personellen Wechsel des Geschäftsführenden Vorstandes abhängig machte.
Nach unserer Satzung ist die Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes der Mitgliederversammlung vorbehalten, die den amtierenden Vorstand erst 2016 für weitere drei Jahre gewählt hatte.

Zusammenhalt des Vereins unterschätzt

Als klar wurde, dass sich Vorstand und Mitglieder nicht erpressen lassen, hat sie in einer E-Mail an die Vereinsmitglieder vom 06.01.2017 mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen, persönlichen Angriffen und Beleidigungen gegen den 1. Vorsitzenden geäußert, sie habe den Kauf des Grundstücks angeblich lediglich im Interesse und zum Wohle des Vereins vorgenommen. Selbstverständlich könne jedes Mitglied uneingeschränkt ihr Grundstück nutzen, außer dem 1. Vorsitzenden, für den Platzverweis gelte.

Die Außerordentliche Mitgliederversammlung des Aero-Club Bexbach e. V. am
13. Januar 2017 hat dem Geschäftsführenden Vorstand in geheimer Abstimmung mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen. Zugleich ist deutlich geworden und in einer Mitgliederresolution, der sich 45 Mitglieder angeschlossen haben, dokumentiert, dass sie durch ihre Aktion das Vertrauen der Mitgliedern nachhaltig zerstört und sich selbst aus der Vereinsgemeinschaft ausgeschlossen hat. Das mündliche Angebot eines einjährigen Pachtvertrages mit einmonatiger Kündigungsfrist ist daher zurückgewiesen worden, da dies den Verein jederzeit wieder erneuten Erpressungsversuchen ausgeliefert hätte.

Vorschläge des Vorstandes abgelehnt

In einem Offenen Brief hat der Geschäftsführende Vorstand daher an die Grundstückseigentümerin appelliert, das betreffende Grundstück
• allen Vereinsmitgliedern sofort und ohne Einschränkung durch Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages zur Verfügung zu stellen,
• oder zu einem ortsüblichen Preis zu verkaufen,
• oder als Sachspende in den Verein einzubringen,
• oder den über den Flugplatz hinausreichenden Teil des Grundstücks gegen vereinseigenes Gelände, das an ihr Anwesen grenzt, zu tauschen.

Nur so könnte wieder Vertrauen bei den Mitgliedern aufgebaut und die notwendige Planungssicherheit für einen dauerhaften Flugbetrieb in Bexbach gewährleistet werden. Gleichzeitig könnte sie persönliche und finanzielle Schadensbegrenzung betreiben.

Die in dem Schreiben gesetzte Frist hat sie jedoch verstreichen lassen. Auch weitere Gespräche mit dem Ziel, zu einer Verständigung auf Basis der Vorschläge des Vorstandes zu kommen, sind ergebnislos verlaufen.

Für diesen Fall war der Grundstückseigentümerin mit Zustimmung der Mitglieder in Aussicht gestellt worden,

• die Rechtmäßigkeit ihres Verhaltens einschließlich ev. Schadensersatzansprüche gerichtlich prüfen zu lassen (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB / Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB).
• gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen in ihrer E-Mail vom 06.01.2017 vorzugehen,
• sie wegen rechtswidriger Verwendung der E-Mail-Adressen von Mitgliedern ohne deren schriftliche Zustimmung abmahnen zu lassen,
• den von zwei Mitgliedern schriftlich beantragten Vereinsausschluss nach § 3 Nr. 9 a, b und c der Vereinssatzung in die Wege zu leiten und
• die Gründe für die Notwendigkeit der Beendigung des Flugbetriebs auf dem Sonderlandeplatz Neunkirchen-Bexbach publik zu machen, da die Öffentlichkeit daran ein erhebliches Informationsinteresse hat.

Chance zur Verständigung nicht genutzt

Der Vorstand hat bis jetzt der Grundstückseigentümerin die Chance gegeben, einzulenken und ihrer Treuepflicht als Vereinsmitglied nachzukommen. Diese Chance hat sie nicht genutzt. Daher werden jetzt die oben angeführten Maßnahmen mit anwaltlicher Unterstützung in die Wege geleitet.

Unterschriftenaktion läuft an

Viele Gäste, die regelmäßig unseren Flugplatz und unser Klubheim besuchen, bedauern außerordentlich, dass am Platz kein Flugbetrieb mehr stattfindet. Sie halten unserem Verein auch weiterhin die Treue und unterstützen uns. So hat sich ein Bürger aus Bexbach beim Vorstand gemeldet, der eine Unterschriftenaktion für den Erhalt des Flugplatzes in Bexbach starten wird. Selbstverständlich werden wir diese Aktion nach besten Kräften unterstützen. Dazu werden wir Unterschriftenlisten im Klubheim auslegen. Auch werden wir alle Mitglieder bitten, in ihrem Bekanntenkreis und am Arbeitsplatz Unterschriften zu sammeln. Selbstverständlich werden wir auch im Aeroclub Saar und seinen Vereinen diese Listen verteilen. Wir werden diese Woche mit den Medien sprechen und auch im Schaukasten am Klubheim die Gäste über die Gründe der Einstellung des Flugbetriebes in Bexbach informieren.

Flurbereinigungsverfahren anstoßen
Darüber hinaus werden wir, in Absprache mit dem Bürgermeister der Stadt Bexbach und dem Landrat des Saarpfalz-Kreises, in dieser Woche schriftlich bei der Stadt Bexbach beantragen, für den zerstückelten Grundbesitz auf und um den Flugplatz ein Flurbereinigungsverfahren einzuleiten. Wir stehen hier auch in Gesprächen mit Landespolitikern aus dem Raum Neunkirchen-Bexbach, die unser Anliegen unterstützen. Ziel ist es, – sollte sich zwischenzeitlich keine tragfähige anderweitige Lösung ergeben – durch Zusammenlegungen zu Grundstücksgrößen zu kommen, die für die Eigentümer wirtschaftlich nutzbar sind und einen langfristigen sicheren Betrieb des Flugplatzes gewährleisten.

Bis dahin werden wir den Flugbetrieb in Zweibrücken abwickeln müssen.

Flugbetrieb in Zweibrücken läuft gut

Die größten Vorteile haben Motorflieger, Motorsegler und UL-Piloten, die die Infrastruktur und den Service eines großen Flughafens nutzen und Erfahrung sammeln können. Segelflug ist derzeit noch auf F-Schlepp beschränkt. Doch es läuft bereits der Antrag auf Windenbetrieb. Außerdem wird südlich der Piste eine Grasbahn eingerichtet, um den Flugbetrieb auch von den Autotestfahrten unabhängig zu machen. Motorschimflieger und Modellflieger nutzen selbstverständlich weiterhin unseren Flugplatz in Bexbach. Auch die Piste 22 ist bei bestimmten Wetterlagen anfliegbar.

Mit dem Kauf des neuen Motorflugzeuges Regent, D-EKWR, haben wir einen hervorragenden Ersatz für unsere Remoquer, D-EIER, gefunden, deren Verkauf ohne Zeitdruck angegangen werden kann. Auch die Sparte UL hat ein Konzept entwickelt, wie die in die Jahre gekommene C42, D-MBEX, ersetzt werden kann.

Nach wie vor haben wir einen guten Zuspruch an neuen Mitgliedern. Insbesondere im Raum Zweibrücken gibt es eine Reihe von Motorflugpiloten, die sich uns anschließen wollen. Wenn demnächst die Zweibrücker Medien über unsere Aktivitäten berichten werden, werden wir sicherlich weitere Mitglieder gewinnen können.

Ziel bleibt die Rückkehr nach Bexbach

Ich bitte alle unsere Mitglieder, nicht auf Gerüchte, wie sie derzeit wieder gestreut werden, hereinzufallen:
• Der Verein steht wirtschaftlich wieder sehr gut da.
• Der Verein lässt sich nicht spalten, die Mitglieder halten zusammen.
• Der Flugbetrieb geht in allen Sparten uneingeschränkt weiter.
• Das Ziel bleibt die Rückkehr an unseren Flugplatz in Bexbach.

Möglicherweise braucht es Zeit, aber es lohnt sich, darum zu kämpfen. Damit beginnen wir jetzt, nachdem wir so lange vergeblich auf Einsicht gewartet haben.

Mit herzlichem Fliegergruß

1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführer

PS.: xxxxxxxxxxx hat am 06.01.2017 die beigefügte E-Mail an unsere Vereinsmitglieder verschickt. Unser Anwalt bittet darum, ihm mitzuteilen, wer diese E-Mail erhalten hat und ob für die Benutzung der E-Mail-Adresse zuvor eine schriftliche Zustimmung gegeben wurde. Ich bitte daher um kurzfristige Rückmeldung mit der entsprechenden Angabe.

Ich habe am 06.01.2017 die beigefügte E-Mail von xxxxxxxxxxx erhalten. Meine schriftliche Zustimmung zur Benutzung meiner E-Mail-Adresse hat
vorgelegen / nicht vorgelegen.

Gegendarstellung der E-Mail Aero Club Bexbach e.V. vom 08. Mai 2017

Das Grundstück wurde der jetzigen Eigentümern angeboten, die dieses auch in Absicht des Erhaltens des Flugplatzes sofort kaufte. Vorherige Kaufmöglichkeiten seitens des Aero-Clubs wurden nicht wahrgenommen (s. Mail v. Januar). Es bestand und besteht keinerlei Verpflichtung eines Kaufinteressenten, andere eventuelle Interessenten darüber zu informieren. Der Kauf eines Grundstückes bewirkt nicht automatisch ein Eintreten des Käufers in Verträge/Rechtsgeschäfte des Verkäufers. Insofern wurde von Frau xxxxxxxxxx logischerweise und rechtmäßig der Aero-Club Bexbach e.V. über den Kauf informiert und ein neuer Pachtvertrag angeboten. Dies geschah im Vereinsinteresse sehr frühzeitig, damit Verhandlungen mit genügend Vorlauf beginnen konnten. Auf das frühzeitige, vor Frist erforderliche Pachtvertragsangebot hat der Aero-Club Bexbach nicht reagiert. Wahrheitsgemäß ist, dass das Vertragsangebot von einem einjährigen Pachtvertrag ausging. Dies ist analog zu anderen Pachtverträgen erfolgt. Im Übrigen besteht Vertragsfreiheit, eine längerfristige Vertragsbindung wird von der Grundstückseigentümerin nicht gewünscht und kann nicht erzwungen werden. Insofern ist die Nichtreaktion des Geschäftsführenden Vorstandes des Aero-Club Bexbach als mangelndes Interesse an einem Pachtvertrag auszulegen. Von Erpressung zur Vertragsschließung kann keine Rede sein.

Die Vorschläge des Geschäftsführenden Vorstandes, u.a. das Grundstück zu verkaufen, zu tauschen und insbesondere, dem Verein als Sachspende (und damit unentgeltlich) zu überlassen, sprechen für sich. Es ist auch nicht verwunderlich, dass eine der Grundstückseigentümerin genannte Frist nicht wahrgenommen wurde. Die Forderung nach einer Grundstückssachspende möge sich jeder auf der Zunge zergehen lassen. Die Grundstückseigentümerin war stets gesprächsbereit. Im Gegenteil wurden die Chancen zur Verständigung seitens des Aero-Clubs nicht genutzt, sondern das Mitglied diskreditiert und ausgeschlossen.

Von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung kann bei den zahlreichen nicht genutzten Angeboten, einen gültigen Pachtvertrag zu schließen, nicht die Rede sein. Auch die Mail vom Januar stellt eine Klarstellung dar, keine Denunzierung. Die dortigen Ausführungen entsprechen der Wahrheit und sind nachweisbar.

Falls ein Flurbereinigungsverfahren erfolgen sollte, heißt das nicht, dass dadurch ein langfristiger sicherer Betrieb des Flugplatzes gewährleistet wird. Das Ergebnis ist abzuwarten und auch falls Grundstücke verlegt werden, heißt das nicht, dass entsprechende Pachtverträge zum Flugbetrieb abgeschlossen werden.

Verwunderlich ist im Kontext, dass der Flugbetrieb in Zweibrücken guten Zuspruch erfährt und im dortigen Umfeld neue Mitglieder zu erwarten sind, dass die Rückkehr nach Bexbach so favorisiert dargestellt wird. Im Übrigen erfreuen sich zahlreiche Anlieger über die abendliche Ruhe.
Herr xxxxxxxxxstartet mit rhetorischer Raffinesse Frau xxxxxx öffentlich an den Pranger zu stellen unter Mithilfe der Medien, Politiker u.a.m.

Bis alles geklärt ist muss Herr xxxxxxxxxx die Piloten in ZW bei der Stange halten und Ständig Nachwuchs akquirieren.