Alles in Kürze

Kurze Klarstellung

Im Frühjahr 2016 habe ich ein Grundstück käuflich erworben.

Dies Grundstück zu dem auch ein Stück Landebahn gehört, wurde dem Aero Club Bexbach e.V. vor mehreren Jahren zum Kauf angeboten und der Kauf wurde vom Vorstand abgelehnt.

08. Sept. 2016
Ich informierte den 1.Vorsitzenden schriftlich über den Besitzwechsel und kündigte den alten Pachtvertrag, mit dem Hinweis über einen neuen Pachtvertrag zu verhandeln.

Die Reaktion des Vorstandes war, dass die Kündigung kommentarlos im Clubheim ausgehangen wurde.

2 Monate lang kamen mir aus mehreren Quellen nur Unterstellungen und Denunzierungen zu Ohren.
Trotz meiner häufigen Präsenz vor Ort hatte der geschäftsführende Vorstand es vermieden, sich über die Angelegenheit mit mir zu unterhalten.

Daraufhin suchte ich einen Rechtsanwalt auf.

28. Oktober 2016
Schreiben meines Rechtsanwalt
Kündigung des Pachtvertrages.
Mitteilung an einen Vertrauten des Landesverbandes Aero Club Saar e.V.

29. Oktober 2016
Daraufhin erhielt ich am nächsten Morgen eine E-Mail eines Vorstandsmitgliedes, mit der Bitte um einen Gesprächstermin wegen des Grundstückes.

Da ich beim Rechtsanwalt war, antwortete ich nicht auf diese E-Mail.

02. November 2016
Schreiben vom Rechtsanwalt wurde an den 1. Vorsitzenden verschickt.

11. November 2016
Antwortschreiben des Rechtsanwalt Aero Club Bexbach e.V.

23. November 2016
Übergabe des alten Pachtvertrages an den Rechtsanwalt des Aero Clubs..
Mitteilung meinerseits durch meinen Rechtsanwalt, dass keine Bereitschaft mehr besteht mit dem jetzigen geschäftsführenden Vorstand zu verhandeln.

25. November 2016
Fliegerversammlung.
Keine faire Möglichkeit für uns den wirklichen Sachverhalt darzustellen.

24. November 2016
Einschreiben des 1. Vorsitzender an mich mit der Forderung eines längerfristigen Pachtvertrages. (Abholung des Einschreibens am 26. November 2016)

09. Dezember 2016
Vorlage eines längerfristigen Pachtvertrages durch den Aero Club Bexbach e.V.
Vorschlag Pachtzeit 10 Jahre, verlängert sich bei Nichtkündigung um weitere 5 Jahre.
Pachtzins für die 10 Jahre festgeschrieben.
Verpächter gestattet dem Pächter eine Unterverpachtung

22. Dezember 2016
Rücktritt als Geschäftsführerin beim Landesverband Aero Club Saar e.V.

23. Dezember 2016
Schreiben meines Rechtsanwalts
Mit Ablauf des Pachtvertrages ist das Betreten, Befahren und Überrollen des Grundstückes untersagt.

29. Dezember 2016
Mitteilung des Aero Clubs, dass die motorgetriebenen Flugzeuge seit 28. Dezember 2016 in Zweibrücken sind.

06. Januar 2017
Meine E – Mail an Mitglieder, dass alle das Grundstück nutzen dürfen außer der 1.Vorsitzende.

06. Januar 2017
Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung

12. Januar 2017
Vermittlungsversuch eines Bundestagsabgeordneten
Die Einwilligung meinerseits, einen 2 Jahrespachtvertrag mit Aero Club Bexbach e.V
abzuschließen wurde vom 1. Vorsitzenden abgelehnt.
Bundestagsabgeordneter schlug Vermittlungsgespräch vor der außerordentlichen
Mitgliederversammlung zwischen 1.Vorsitzenden und mir vor, wurde vom 1. Vorsitzenden abgelehnt.

13. Januar 2017
Mitgliederversammlung
Bestätigung des Vorstandes
Verfassung einer Resolution gegen mich
Forderung auf Schenkung des Grundstückes
Androhung von juristischen Schritten wegen Nutzung des offenen E-Mail Verteilers und Klage auf Notwegerecht.

19. Januar 2017
Offener Brief vom geschäftsführenden Vorstand des Aero Club Bexbach e.V. und einer Resolution der Mitglieder mit einer Reaktionsfrist bis 03. Februar 2017.
Sollte ich auf diese Forderungen nicht fristgerecht eingehen, hätte dies persönliche und geschäftliche Auswirkungen.

24. Januar 2017
Anruf des 1. Vorsitzender zur Terminabsprache für 4 Augen Gespräch am 04. Februar 2017

28. Januar 2017
E – Mail des 1.Vorsitzenden den Termin vorzuverlegen

30. Januar 2017
E – Mail von mir mit Terminvorschlag am 08. Februar 2017

30. Januar 2017
Bundestagsabgeordneter hat mir, empfohlen diesen Termin nicht wahrzunehmen.

02. Februar 2017
Klarstellung über Aussagen des geschäftsführenden Vorstand gegen die neue Modellfliegergruppe Bexbach e.V. und warum Mitglieder 2016 den Aero Club Bexbach e.V. unabhängig von der Grundstücksangelegenheit verlassen haben.

01. Februar 2017
E – Mail des1. Vorsitzender, der Termin 08. Februar 2017 sei nicht möglich, neuer Vorschlag, den ursprünglichen Termin am 04. Februar 2017, 1 Stunde später wahrzunehmen.

04. Februar 2017
Der Bitte wurde entsprochen. Gespräch fand in Homburg statt. Eine Einigung ist nicht erfolgt, ein Kompromiss wurde nicht gefunden. Keine Abweichung von den Forderungen seitens des Aero Clubs.

04. Februar 2017
Die 2. Vorsitzende informierte die Mitglieder, dass keine Einigung erzielt wurde.

06. Februar 2017
Antwortschreiben Bundestagsabgeordneter auf das Schreiben der 2.Vorsitzenden

21. Februar 2017
Gründungsmitglieder des Aero Club Bexbach e.V. kamen zu einem Gespräch wegen Grundstücksangelegenheiten zu mir mit der Bitte, dem geschäftsführenden Vorstand folgenden Vorschlag zu unterbreiten
– Entschuldigung seitens des geschäftsführenden Vorstandes, sich für den offenen Brief vom 19. Januar 2017
– Abschluss eines Pachtvertrag zu den Konditionen des Altvertrages (analog der letzten 60 Jahre)
– Angebot, ein kostenfreies Vorkaufsrecht für den Aero Club ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Mit diesen Vorschlägen war ich einverstanden.

Diese Kompromissbereitschaft wurde am 07. März 2017 in der Vorstandssitzung des Aero Club Bexbach e.V. abgelehnt

08. Mai 2017
Erneute E-Mail vom geschäftsführenden Vorstand des Aero Club Bexbach e.V.

Die dazu gehörten E-Mails und Unterlagen werden in Kürze freigeschaltet.
Namen und Adressen müssen aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.

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